Taiwan-Einfuhrlizenz für Tabak und Alkohol 2026

Vor dem Verkauf von importiertem Tabak oder Alkohol in Taiwan muss ein Unternehmen eine Geschäftslizenz für den Import von Tabak und Alkohol von der National Treasury Administration einholen.

Taiwan-Einfuhrlizenz für Tabak und Alkohol 2026

Kurze Antwort: Welche Genehmigung ist erforderlich?

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Tabak- und Alkoholimporteur muss eine Kapitalgesellschaft bei der National Treasury Administration des Finanzministeriums eine Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure erwerben. Die von der National Treasury Administration veröffentlichten Bearbeitungsfristen betragen 20 Tage für die Niederlassungsgenehmigung und 15 Tage für die Lizenz (bei 3 oder mehr aufeinanderfolgenden Feiertagen verlängert sich die Frist entsprechend); die Gebühren betragen NT$2 000 Prüfungsgebühr für die Niederlassung und NT$2 000 Lizenzgebühr, außerdem ist vor Aushändigung der Lizenz die Jahresgebühr von NT$6 000 pro Jahr zu zahlen (im ersten Jahr anteilig nach Betriebsmonaten).

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2026 · Redaktion von HowBridge Logistics · Zusammengestellt nach Bekanntmachungen der Zollverwaltung und geltendem Recht

1. Warum die Lizenz erforderlich ist

Der taiwanische Tabak- und Alkoholmarkt wird durch das Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetz reguliert. Nach Artikel 16 dieses Gesetzes muss ein Tabak- und Alkoholimporteur als Kapitalgesellschaft organisiert sein, bei der zentralen zuständigen Behörde, dem Finanzministerium (Antragsannahme durch die National Treasury Administration), eine Niederlassungsgenehmigung beantragen und innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Niederlassungsgenehmigung die Ausstellung der Lizenz beantragen; erst nach Erhalt der Lizenz darf er den Betrieb aufnehmen. Ohne Lizenz eingeführte Tabak- und Alkoholwaren gelten als Schmuggeltabak bzw. Schmuggelalkohol (Artikel 6).

Tabak- und Alkoholwaren, die ohne Lizenz eingeführt werden, gelten nach Artikel 6 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes als Schmuggeltabak bzw. Schmuggelalkohol. Die Einfuhr von Schmuggeltabak oder -alkohol wird nach Artikel 45 Absatz 2 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, daneben kann eine Geldstrafe von NT$200 000 bis NT$10 000 000 verhängt werden; Verkauf, Beförderung, Übertragung sowie Ausstellen oder Lagern von Schmuggeltabak oder -alkohol in Verkaufsabsicht werden nach Artikel 46 mit einer Geldbuße von mindestens NT$30 000 geahndet; sichergestellte Schmuggelware wird nach Artikel 57 eingezogen bzw. beschlagnahmt. Nach Artikel 45 Absatz 3 gelten die genannten Strafen und Geldbußen nicht, wenn die eingeführte Schmuggelware eine bestimmte Menge nicht übersteigt und dem Eigenbedarf dient, sowie für Tabak- und Alkoholwaren, die einreisende Reisende mit sich führen (Reisende, die die zollfreie Menge überschreiten und nicht anmelden, werden gesondert nach Absatz 4 desselben Artikels bestraft).
Nach Lizenzgenehmigung: Das Unternehmen kann die Zollabfertigung übernehmen und importierte Produkte in Taiwan verkaufen.

Die Lizenz enthält den Namen des Unternehmens, die Tabak- und Alkohol-Geschäftsgegenstände, den Sitz der Hauptniederlassung und den Namen des Verantwortlichen (Artikel 18 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes); ändern sich diese Angaben, ist nach Artikel 19 die Neuausstellung der Lizenz zu beantragen.

Wie schlage ich eine Tabak- und Alkohol-Einfuhrlizenz nach?

Durchsuchen Sie das „Auskunftssystem für Daten von Tabak- und Alkoholunternehmen“ der National Treasury Administration (NTA) nach Firmenname oder einheitlicher Unternehmensnummer. Der Pfad lautet: NTA-Website / Serviceübersicht / Tabak- und Alkoholverwaltung und -ermittlung / Tabak- und Alkoholverwaltung; zusätzlich gibt es die mobile Version, das „Auskunftssystem für Stammdaten von Tabak- und Alkoholunternehmen“. Zu den Suchfeldern zählen Unternehmenskategorie, Lizenzkategorie, Landkreis oder Stadt des Hauptsitzes, Lizenznummer, Firmenname, einheitliche Unternehmensnummer, Geschäftsartikel für Inlandsproduktion oder Import sowie Standort der Fabrik; vor dem Absenden ist ein Bildcode (CAPTCHA) einzugeben. Wenn Sie nichts finden oder die Daten zweifelhaft erscheinen, erreichen Sie die NTA unter 02-2322-8000, Durchwahl 7465-7471.

Wie hoch sind die Gebühren für die Einfuhrlizenz, und was ist die Rechtsgrundlage?

Ein Tabak- und Alkoholimporteur zahlt eine Einrichtungsprüfungsgebühr von NT$2,000, eine Lizenzgebühr von NT$2 000 und eine Jahresgebühr von NT$6 000. Rechtsgrundlage sind die nach Artikel 23 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes erlassenen Gebührenstandards für Prüfungs-, Bescheinigungs- und Genehmigungsgebühren im Tabak- und Alkoholgewerbe (geändert am 29. Dezember 2014, in Kraft seit dem 1. Januar 2015). Artikel 2 regelt die Prüfungsgebühr: NT$2 000 für Tabak- und Alkoholimporteure, Halbierung bei Anträgen auf Änderung der Geschäftsgegenstände oder des Verantwortlichen nach Artikel 19 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes, NT$500 je Antrag auf Verlängerung der Genehmigungsdauer, keine Rückerstattung bei Ablehnung. Artikel 3 regelt die Bescheinigungsgebühr: NT$2 000 für die Ausstellung, NT$1 000 für Umschreibung oder Ersatzausstellung. Artikel 4 legt die Jahresgebühr für Tabak- und Alkoholimporteure auf NT$6 000 fest; im ersten Jahr ist sie anteilig nach der Zahl der Betriebsmonate zu zahlen (angebrochene Monate zählen nicht), ab dem zweiten Jahr bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

Welche Steuern fallen nach Erteilung der Lizenz an?

Die Lizenz ist nur die Qualifikation; die Abgaben bei der Einfuhr werden gesondert berechnet. Nach dem Handbuch des Finanzministeriums zur Erhebung der Mehrwertsteuer durch den Zoll (HowBridge Literaturindex, catalog N039) gilt: Einfuhrmehrwertsteuer = (Zollwert + Einfuhrzoll + Warensteuer + Tabak- und Alkoholsteuer + Gesundheitszuschlag auf Tabakwaren) x 5%, erhoben vom Zoll zum Zeitpunkt der Einfuhr. Tabak und Alkohol unterliegen nicht der Warensteuer, sondern nach dem Tabak- und Alkoholsteuergesetz der Tabak- und Alkoholsteuer: Bei steuerpflichtigen eingeführten Tabak- und Alkoholwaren erhebt der Zoll diese zusammen mit dem Zoll (Artikel 12), der Gesundheitszuschlag auf Tabakwaren wird von der für die Tabak- und Alkoholsteuer zuständigen Behörde zusammen mit dieser Steuer erhoben (Artikel 22). Die Zollverwaltung des Finanzministeriums führt in ihrer Statistik der vom Zoll erhobenen Abgaben (catalog Y008) eine eigene Tabelle für Tabak- und Alkoholsteuer, Gesundheitszuschlag, Handelsförderungsgebühr und sonstige Erhebungen. Steuersätze und Beispielrechnungen für die einzelnen Alkoholprodukte finden Sie im Leitfaden zu Zöllen sowie Tabak- und Alkoholsteuer beim Import von Alkohol nach Taiwan.

2. Teilnahmeberechtigung und Einschränkungen

Bestätigen Sie vor der Einreichung, dass das Unternehmen und die verantwortliche Person die Anforderungen erfüllen.

AnforderungRegel
EntitätstypTeilnahmeberechtigt sind nur Kapitalgesellschaften (GmbH oder Aktiengesellschaft). Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind es nicht (Artikel 16 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes). Dies gilt jedoch nicht für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die bereits vor Inkrafttreten der Änderung am 30.05.2014 eine Genehmigung erhalten haben, sofern der Verantwortliche nicht gewechselt hat.
GeschäftsartikelDie Unternehmensregistrierung sollte je nach Produkt den Import von Tabak oder Alkohol umfassen.
MindestkapitalDie nach Artikel 18 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes auf der Importeurslizenz anzugebenden Angaben umfassen kein Kapital, und die in Artikel 4 der Prüfungsverordnung aufgeführten erforderlichen Unterlagen enthalten keinen Kapitalnachweis; maßgeblich sind die tatsächlichen Anforderungen laut Auskunft der National Treasury Administration.
VerantwortlicherNach Artikel 17 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes darf der Antragsteller oder Verantwortliche weder minderjährig sein noch unter Vormundschaft oder Betreuung stehen noch insolvent sein; eine Genehmigung wird ferner nicht erteilt, solange eine Sanktion oder ein Urteil wegen Verstößen etwa gegen die Vorschriften über Schmuggeltabak und -alkohol noch nicht rechtskräftig ist oder seit vollständiger Zahlung der Geldbuße bzw. vollständiger Vollstreckung einer Verurteilung noch keine 2 Jahre vergangen sind; ebenso wenig, wenn dem Antragsteller selbst oder einem Unternehmen, dessen Verantwortlicher die Person früher war, vor weniger als 3 Jahren die Niederlassungsgenehmigung entzogen oder aufgehoben wurde.
Hinweis: Wenn sowohl Tabak als auch Alkohol importiert werden, sind beide Geschäftsartikel einzubeziehen.

3. Vier Bewerbungsschritte

Informationen zum Verfahren: Tabak- und Alkoholverwaltung der National Treasury Administration; nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung kann die Ausstellung der Lizenz durch Hochladen einer PDF-Datei im Online-Antragssystem für Lizenzen von Tabak- und Alkoholherstellern/-importeuren beantragt werden.

1

Überprüfen Sie vorab den Firmennamen und die Geschäftselemente

Eine in Gründung befindliche Gesellschaft muss zunächst die Vorprüfung von Firmenname und Geschäftsgegenstand abschließen, wobei die Geschäftsgegenstände Tabakeinfuhr oder Alkoholeinfuhr umfassen müssen; eine bereits bestehende Gesellschaft kann die Niederlassungsgenehmigung direkt beantragen und nach deren Erhalt die Änderung des Geschäftsgegenstands eintragen lassen (Artikel 4 und 5 der Verordnung über die Prüfung von Niederlassungs- und Änderungsanträgen von Tabak- und Alkoholunternehmen).

2

Niederlassungsgenehmigung beantragen

Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie Unterlagen wie den Identitätsnachweis des Verantwortlichen und eine Erklärung bei, dass beim Verantwortlichen keine Ausschlussgründe nach Artikel 17 vorliegen (Artikel 4 der Prüfungsverordnung). Die von der National Treasury Administration veröffentlichte Bearbeitungsfrist beträgt 20 Tage; die Prüfungsgebühr für die Niederlassung beträgt NT$2 000.

3

Firmengründung oder Änderung des Geschäftsgegenstands eintragen lassen

Lassen Sie nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung innerhalb der Frist die Firmengründung oder die Änderung des Geschäftsgegenstands eintragen (Artikel 5 der Prüfungsverordnung).

4

Beantragen Sie die Erteilung einer Lizenz

Die von der National Treasury Administration veröffentlichte Bearbeitungsfrist beträgt 15 Tage; die Lizenz wird erst ausgehändigt, nachdem die Lizenzgebühr von NT$2 000 und die Jahresgebühr für das erste Jahr bezahlt sind (Artikel 3 Absatz 1 der Gebührenstandards). Der Antrag ist innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung zu stellen; aus berechtigtem Grund kann vor Fristablauf eine Verlängerung beantragt werden, jeweils um höchstens 1 Jahr und höchstens 2-mal (Artikel 16 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes).

4. Gebühren, Jahresbeitrag und Steuern

PunktBetragHinweise
EinrichtungsprüfungsgebührNT$2 000Wird bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung gezahlt
LizenzgebührNT$2 000Wird bei der Beantragung der Lizenzerteilung bezahlt
ErsatzgebührNT$1 000Für Lizenzänderungen oder -ersatz
VerlängerungsgebührNT$500Je Antrag auf Verlängerung der Frist der Niederlassungsgenehmigung
JahresgebührNT$6 000/JahrJährlich zu zahlen; im ersten Jahr anteilig nach Betriebsmonaten, ab dem zweiten Jahr bis zum 31.12. des Vorjahres
Tabak- und AlkoholsteuerDurch MitteilungWird bei der Einfuhr nach Produkttyp berechnet
GesundheitszuschlagDurch MitteilungGilt für Tabakwaren
Erinnerung: Gebühren und Tarife können sich ändern. Überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

5. Online-Bewerbungssystem

Die Online-Dienste der National Treasury Administration für Tabak und Alkohol sind auf mehrere Systeme verteilt (Informationen zum Verfahren siehe Tabak- und Alkoholverwaltung der National Treasury Administration):

Wer das Online-Antragssystem für Lizenzen zum ersten Mal nutzt, muss mit der E-Mail-Adresse des Antragstellers ein Konto registrieren (Name, Personalausweisnummer [Ausländer geben die Nummer des Aufenthaltstitels oder Reisepasses an], Telefonnummer und ein Passwort aus Buchstaben und Ziffern) und meldet sich danach mit E-Mail-Adresse und Passwort an.

6. Hinweise und häufige Fehler

Zwei rechtmäßige Wege: Eine in Gründung befindliche Gesellschaft muss zunächst die Vorprüfung von Firmenname und Geschäftsgegenstand abschließen und dann die Niederlassungsgenehmigung beantragen; eine bereits bestehende Gesellschaft kann die Niederlassungsgenehmigung direkt beantragen. In beiden Fällen muss nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung die Eintragung der Firmengründung oder der Änderung des Geschäftsgegenstands erfolgt sein, bevor die Lizenz beantragt werden kann (Artikel 4 und 5 der Verordnung über die Prüfung von Niederlassungs- und Änderungsanträgen von Tabak- und Alkoholunternehmen).
Hinweis: Als Geschäftsgegenstand ist Tabakeinfuhr oder Alkoholeinfuhr einzutragen, je nach den tatsächlich eingeführten Warengruppen.
Hinweis: Nach Artikel 19 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes erfordert eine Änderung der Geschäftsgegenstände oder des Verantwortlichen eine vorherige Genehmigung und den Umtausch der Lizenz innerhalb von 30 Tagen; auch bei Änderung von Firmenname, Sitz der Hauptniederlassung und ähnlichen Angaben ist innerhalb von 30 Tagen die Neuausstellung der Lizenz zu beantragen. Verstöße gegen Absatz 1 werden mit einer Geldbuße von NT$10 000 bis NT$50 000 geahndet (Artikel 55), Verstöße gegen Absatz 2 mit NT$5 000 bis NT$25 000 (Artikel 56); „Tag der Änderung“ ist der Tag, an dem die Eintragung der Gesellschaftsänderung abgeschlossen ist (Artikel 12 der Prüfungsverordnung).
Tipp: Ein im Ein- und Ausfuhrgeschäft tätiges Unternehmen kann die Import-/Export-Geschäftsregistrierung online bei der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums beantragen; das ist etwas anderes als die Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure.

7. FAQ

Wie schlage ich eine Tabak- und Alkohol-Einfuhrlizenz nach?

Durchsuchen Sie das „Auskunftssystem für Daten von Tabak- und Alkoholunternehmen“ der National Treasury Administration nach Firmenname oder einheitlicher Unternehmensnummer; der Pfad lautet NTA-Website / Serviceübersicht / Tabak- und Alkoholverwaltung und -ermittlung / Tabak- und Alkoholverwaltung, zusätzlich gibt es die mobile Version „Auskunftssystem für Stammdaten von Tabak- und Alkoholunternehmen“. Zu den Suchfeldern zählen Unternehmenskategorie, Lizenzkategorie, Landkreis oder Stadt des Hauptsitzes, Lizenznummer, Firmenname, einheitliche Unternehmensnummer, Geschäftsartikel für Inlandsproduktion oder Import sowie Standort der Fabrik. Auskunftstelefon: 02-2322-8000, Durchwahl 7465-7471.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Gebühren der Tabak- und Alkohol-Einfuhrlizenz?

Artikel 23 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes ermächtigt zum Erlass der Gebührenstandards für Prüfungs-, Bescheinigungs- und Genehmigungsgebühren im Tabak- und Alkoholgewerbe (geändert am 29. Dezember des ROC-Jahres 103, in Kraft seit dem 1. Januar des ROC-Jahres 104). Artikel 2: Einrichtungsprüfungsgebühr für Tabak- und Alkoholimporteure NT$2,000, Verlängerung NT$500 je Antrag. Artikel 3: Ausstellung der Lizenz NT$2,000, Umschreibung oder Ersatzausstellung NT$1 000. Artikel 4: Jahresgebühr für Tabak- und Alkoholimporteure NT$6 000.

Wer kann diese Lizenz beantragen?

Der Antragsteller muss eine Kapitalgesellschaft mit dem Geschäftsgegenstand Tabak- oder Alkoholeinfuhr sein; zudem dürfen beim Antragsteller und beim Verantwortlichen keine Ausschlussgründe vorliegen (Artikel 16 und 17 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes).

Wie lange dauert der Vorgang?

Die von der National Treasury Administration veröffentlichten Bearbeitungsfristen betragen 20 Tage für die Niederlassungsgenehmigung und 15 Tage für die Lizenz, für beide Stufen zusammen 35 Tage, zuzüglich der Zeit für die Eintragung der Firmengründung oder der Änderung des Geschäftsgegenstands; die Lizenz ist innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung zu beantragen.

Welche Gebühren und Steuern fallen an?

Zu den allgemeinen Gebühren gehören die Überprüfung der Einrichtung, die Ausstellung von Lizenzen und jährliche Gebühren. Bei Einfuhren können außerdem Tabak- und Alkoholsteuer, Gesundheitszuschlag, Zölle und Mehrwertsteuer anfallen.

Darf eine Einzelperson Tabak oder Alkohol zum Weiterverkauf importieren?

Nein. Tabak- und Alkoholimporteure müssen Kapitalgesellschaften sein, und ohne Lizenz eingeführte Tabak- und Alkoholwaren gelten als Schmuggelware. Für Reisende, die Waren für den Eigenbedarf mitbringen, gelten andere Regeln: Nach Artikel 11 der Verordnung über Anmeldung, Prüfung, Verzollung und Freigabe des Reisegepäcks einreisender Reisender beträgt die zollfreie Menge 1.5 Liter alkoholische Getränke (ab 18 Jahren) sowie 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 1 Pfund Tabak (ab 20 Jahren).

Wo ist die Online-Einreichung?

Informationen zum Verfahren finden Sie bei der National Treasury Administration unter nta.gov.tw/BOTAAA; nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung wird die Ausstellung der Lizenz über das „Online-Antragssystem für Lizenzen von Tabak- und Alkoholherstellern/-importeuren“ (gaze.nta.gov.tw) beantragt, mit Anmeldung über ein per E-Mail registriertes Konto.

Ist eine Einfuhr-/Ausfuhrgewerbeanmeldung weiterhin erforderlich?

Die Import-/Export-Geschäftsregistrierung und die Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure sind zwei verschiedene Dinge: Die Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure ist eine Branchengenehmigung, die Import-/Export-Geschäftsregistrierung beantragen im Ein- und Ausfuhrgeschäft tätige Unternehmen bei der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums. Zuständige Behörden und Voraussetzungen sind unterschiedlich; klären Sie beides gesondert.

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Zitierte Quellen

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Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16

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