Taiwan-Einfuhrlizenz für Tabak und Alkohol 2026
Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Tabak- und Alkoholimporteur muss eine Kapitalgesellschaft bei der National Treasury Administration des Finanzministeriums eine Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure erwerben. Die von der National Treasury Administration veröffentlichten Bearbeitungsfristen betragen 20 Tage für die Niederlassungsgenehmigung und 15 Tage für die Lizenz (bei 3 oder mehr aufeinanderfolgenden Feiertagen verlängert sich die Frist entsprechend); die Gebühren betragen NT$2 000 Prüfungsgebühr für die Niederlassung und NT$2 000 Lizenzgebühr, außerdem ist vor Aushändigung der Lizenz die Jahresgebühr von NT$6 000 pro Jahr zu zahlen (im ersten Jahr anteilig nach Betriebsmonaten).
1. Warum die Lizenz erforderlich ist
Der taiwanische Tabak- und Alkoholmarkt wird durch das Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetz reguliert. Nach Artikel 16 dieses Gesetzes muss ein Tabak- und Alkoholimporteur als Kapitalgesellschaft organisiert sein, bei der zentralen zuständigen Behörde, dem Finanzministerium (Antragsannahme durch die National Treasury Administration), eine Niederlassungsgenehmigung beantragen und innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Niederlassungsgenehmigung die Ausstellung der Lizenz beantragen; erst nach Erhalt der Lizenz darf er den Betrieb aufnehmen. Ohne Lizenz eingeführte Tabak- und Alkoholwaren gelten als Schmuggeltabak bzw. Schmuggelalkohol (Artikel 6).
Die Lizenz enthält den Namen des Unternehmens, die Tabak- und Alkohol-Geschäftsgegenstände, den Sitz der Hauptniederlassung und den Namen des Verantwortlichen (Artikel 18 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes); ändern sich diese Angaben, ist nach Artikel 19 die Neuausstellung der Lizenz zu beantragen.
Wie schlage ich eine Tabak- und Alkohol-Einfuhrlizenz nach?
Durchsuchen Sie das „Auskunftssystem für Daten von Tabak- und Alkoholunternehmen“ der National Treasury Administration (NTA) nach Firmenname oder einheitlicher Unternehmensnummer. Der Pfad lautet: NTA-Website / Serviceübersicht / Tabak- und Alkoholverwaltung und -ermittlung / Tabak- und Alkoholverwaltung; zusätzlich gibt es die mobile Version, das „Auskunftssystem für Stammdaten von Tabak- und Alkoholunternehmen“. Zu den Suchfeldern zählen Unternehmenskategorie, Lizenzkategorie, Landkreis oder Stadt des Hauptsitzes, Lizenznummer, Firmenname, einheitliche Unternehmensnummer, Geschäftsartikel für Inlandsproduktion oder Import sowie Standort der Fabrik; vor dem Absenden ist ein Bildcode (CAPTCHA) einzugeben. Wenn Sie nichts finden oder die Daten zweifelhaft erscheinen, erreichen Sie die NTA unter 02-2322-8000, Durchwahl 7465-7471.
Wie hoch sind die Gebühren für die Einfuhrlizenz, und was ist die Rechtsgrundlage?
Ein Tabak- und Alkoholimporteur zahlt eine Einrichtungsprüfungsgebühr von NT$2,000, eine Lizenzgebühr von NT$2 000 und eine Jahresgebühr von NT$6 000. Rechtsgrundlage sind die nach Artikel 23 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes erlassenen Gebührenstandards für Prüfungs-, Bescheinigungs- und Genehmigungsgebühren im Tabak- und Alkoholgewerbe (geändert am 29. Dezember 2014, in Kraft seit dem 1. Januar 2015). Artikel 2 regelt die Prüfungsgebühr: NT$2 000 für Tabak- und Alkoholimporteure, Halbierung bei Anträgen auf Änderung der Geschäftsgegenstände oder des Verantwortlichen nach Artikel 19 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes, NT$500 je Antrag auf Verlängerung der Genehmigungsdauer, keine Rückerstattung bei Ablehnung. Artikel 3 regelt die Bescheinigungsgebühr: NT$2 000 für die Ausstellung, NT$1 000 für Umschreibung oder Ersatzausstellung. Artikel 4 legt die Jahresgebühr für Tabak- und Alkoholimporteure auf NT$6 000 fest; im ersten Jahr ist sie anteilig nach der Zahl der Betriebsmonate zu zahlen (angebrochene Monate zählen nicht), ab dem zweiten Jahr bis zum 31. Dezember des Vorjahres.
Welche Steuern fallen nach Erteilung der Lizenz an?
Die Lizenz ist nur die Qualifikation; die Abgaben bei der Einfuhr werden gesondert berechnet. Nach dem Handbuch des Finanzministeriums zur Erhebung der Mehrwertsteuer durch den Zoll (HowBridge Literaturindex, catalog N039) gilt: Einfuhrmehrwertsteuer = (Zollwert + Einfuhrzoll + Warensteuer + Tabak- und Alkoholsteuer + Gesundheitszuschlag auf Tabakwaren) x 5%, erhoben vom Zoll zum Zeitpunkt der Einfuhr. Tabak und Alkohol unterliegen nicht der Warensteuer, sondern nach dem Tabak- und Alkoholsteuergesetz der Tabak- und Alkoholsteuer: Bei steuerpflichtigen eingeführten Tabak- und Alkoholwaren erhebt der Zoll diese zusammen mit dem Zoll (Artikel 12), der Gesundheitszuschlag auf Tabakwaren wird von der für die Tabak- und Alkoholsteuer zuständigen Behörde zusammen mit dieser Steuer erhoben (Artikel 22). Die Zollverwaltung des Finanzministeriums führt in ihrer Statistik der vom Zoll erhobenen Abgaben (catalog Y008) eine eigene Tabelle für Tabak- und Alkoholsteuer, Gesundheitszuschlag, Handelsförderungsgebühr und sonstige Erhebungen. Steuersätze und Beispielrechnungen für die einzelnen Alkoholprodukte finden Sie im Leitfaden zu Zöllen sowie Tabak- und Alkoholsteuer beim Import von Alkohol nach Taiwan.
2. Teilnahmeberechtigung und Einschränkungen
Bestätigen Sie vor der Einreichung, dass das Unternehmen und die verantwortliche Person die Anforderungen erfüllen.
| Anforderung | Regel |
|---|---|
| Entitätstyp | Teilnahmeberechtigt sind nur Kapitalgesellschaften (GmbH oder Aktiengesellschaft). Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind es nicht (Artikel 16 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes). Dies gilt jedoch nicht für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die bereits vor Inkrafttreten der Änderung am 30.05.2014 eine Genehmigung erhalten haben, sofern der Verantwortliche nicht gewechselt hat. |
| Geschäftsartikel | Die Unternehmensregistrierung sollte je nach Produkt den Import von Tabak oder Alkohol umfassen. |
| Mindestkapital | Die nach Artikel 18 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes auf der Importeurslizenz anzugebenden Angaben umfassen kein Kapital, und die in Artikel 4 der Prüfungsverordnung aufgeführten erforderlichen Unterlagen enthalten keinen Kapitalnachweis; maßgeblich sind die tatsächlichen Anforderungen laut Auskunft der National Treasury Administration. |
| Verantwortlicher | Nach Artikel 17 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes darf der Antragsteller oder Verantwortliche weder minderjährig sein noch unter Vormundschaft oder Betreuung stehen noch insolvent sein; eine Genehmigung wird ferner nicht erteilt, solange eine Sanktion oder ein Urteil wegen Verstößen etwa gegen die Vorschriften über Schmuggeltabak und -alkohol noch nicht rechtskräftig ist oder seit vollständiger Zahlung der Geldbuße bzw. vollständiger Vollstreckung einer Verurteilung noch keine 2 Jahre vergangen sind; ebenso wenig, wenn dem Antragsteller selbst oder einem Unternehmen, dessen Verantwortlicher die Person früher war, vor weniger als 3 Jahren die Niederlassungsgenehmigung entzogen oder aufgehoben wurde. |
3. Vier Bewerbungsschritte
Informationen zum Verfahren: Tabak- und Alkoholverwaltung der National Treasury Administration; nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung kann die Ausstellung der Lizenz durch Hochladen einer PDF-Datei im Online-Antragssystem für Lizenzen von Tabak- und Alkoholherstellern/-importeuren beantragt werden.
Überprüfen Sie vorab den Firmennamen und die Geschäftselemente
Eine in Gründung befindliche Gesellschaft muss zunächst die Vorprüfung von Firmenname und Geschäftsgegenstand abschließen, wobei die Geschäftsgegenstände Tabakeinfuhr oder Alkoholeinfuhr umfassen müssen; eine bereits bestehende Gesellschaft kann die Niederlassungsgenehmigung direkt beantragen und nach deren Erhalt die Änderung des Geschäftsgegenstands eintragen lassen (Artikel 4 und 5 der Verordnung über die Prüfung von Niederlassungs- und Änderungsanträgen von Tabak- und Alkoholunternehmen).
Niederlassungsgenehmigung beantragen
Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie Unterlagen wie den Identitätsnachweis des Verantwortlichen und eine Erklärung bei, dass beim Verantwortlichen keine Ausschlussgründe nach Artikel 17 vorliegen (Artikel 4 der Prüfungsverordnung). Die von der National Treasury Administration veröffentlichte Bearbeitungsfrist beträgt 20 Tage; die Prüfungsgebühr für die Niederlassung beträgt NT$2 000.
Firmengründung oder Änderung des Geschäftsgegenstands eintragen lassen
Lassen Sie nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung innerhalb der Frist die Firmengründung oder die Änderung des Geschäftsgegenstands eintragen (Artikel 5 der Prüfungsverordnung).
Beantragen Sie die Erteilung einer Lizenz
Die von der National Treasury Administration veröffentlichte Bearbeitungsfrist beträgt 15 Tage; die Lizenz wird erst ausgehändigt, nachdem die Lizenzgebühr von NT$2 000 und die Jahresgebühr für das erste Jahr bezahlt sind (Artikel 3 Absatz 1 der Gebührenstandards). Der Antrag ist innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung zu stellen; aus berechtigtem Grund kann vor Fristablauf eine Verlängerung beantragt werden, jeweils um höchstens 1 Jahr und höchstens 2-mal (Artikel 16 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes).
4. Gebühren, Jahresbeitrag und Steuern
| Punkt | Betrag | Hinweise |
|---|---|---|
| Einrichtungsprüfungsgebühr | NT$2 000 | Wird bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung gezahlt |
| Lizenzgebühr | NT$2 000 | Wird bei der Beantragung der Lizenzerteilung bezahlt |
| Ersatzgebühr | NT$1 000 | Für Lizenzänderungen oder -ersatz |
| Verlängerungsgebühr | NT$500 | Je Antrag auf Verlängerung der Frist der Niederlassungsgenehmigung |
| Jahresgebühr | NT$6 000/Jahr | Jährlich zu zahlen; im ersten Jahr anteilig nach Betriebsmonaten, ab dem zweiten Jahr bis zum 31.12. des Vorjahres |
| Tabak- und Alkoholsteuer | Durch Mitteilung | Wird bei der Einfuhr nach Produkttyp berechnet |
| Gesundheitszuschlag | Durch Mitteilung | Gilt für Tabakwaren |
5. Online-Bewerbungssystem
Die Online-Dienste der National Treasury Administration für Tabak und Alkohol sind auf mehrere Systeme verteilt (Informationen zum Verfahren siehe Tabak- und Alkoholverwaltung der National Treasury Administration):
- Online-Antragssystem für Lizenzen von Tabak- und Alkoholherstellern/-importeuren (gaze.nta.gov.tw): nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung Ausstellung oder Ersatzausstellung der Lizenz beantragen; der Antrag ist mit dem Hochladen einer PDF-Datei abgeschlossen
- Abfrage des Bearbeitungsstands für Tabak- und Alkoholunternehmen: Prüfungsstand abfragen
- Abfragesystem für Daten von Tabak- und Alkoholunternehmen: bereits ausgestellte Lizenzen abfragen
- Gebühren: Zahlschein im Bereich „Gebührenzahlung für Tabak- und Alkoholunternehmen“ der National Treasury Administration ausdrucken und anschließend bezahlen
- Abwicklung der Zahlung und Verlängerung der Jahresgebühr
Wer das Online-Antragssystem für Lizenzen zum ersten Mal nutzt, muss mit der E-Mail-Adresse des Antragstellers ein Konto registrieren (Name, Personalausweisnummer [Ausländer geben die Nummer des Aufenthaltstitels oder Reisepasses an], Telefonnummer und ein Passwort aus Buchstaben und Ziffern) und meldet sich danach mit E-Mail-Adresse und Passwort an.
6. Hinweise und häufige Fehler
7. FAQ
Durchsuchen Sie das „Auskunftssystem für Daten von Tabak- und Alkoholunternehmen“ der National Treasury Administration nach Firmenname oder einheitlicher Unternehmensnummer; der Pfad lautet NTA-Website / Serviceübersicht / Tabak- und Alkoholverwaltung und -ermittlung / Tabak- und Alkoholverwaltung, zusätzlich gibt es die mobile Version „Auskunftssystem für Stammdaten von Tabak- und Alkoholunternehmen“. Zu den Suchfeldern zählen Unternehmenskategorie, Lizenzkategorie, Landkreis oder Stadt des Hauptsitzes, Lizenznummer, Firmenname, einheitliche Unternehmensnummer, Geschäftsartikel für Inlandsproduktion oder Import sowie Standort der Fabrik. Auskunftstelefon: 02-2322-8000, Durchwahl 7465-7471.
Artikel 23 Absatz 1 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes ermächtigt zum Erlass der Gebührenstandards für Prüfungs-, Bescheinigungs- und Genehmigungsgebühren im Tabak- und Alkoholgewerbe (geändert am 29. Dezember des ROC-Jahres 103, in Kraft seit dem 1. Januar des ROC-Jahres 104). Artikel 2: Einrichtungsprüfungsgebühr für Tabak- und Alkoholimporteure NT$2,000, Verlängerung NT$500 je Antrag. Artikel 3: Ausstellung der Lizenz NT$2,000, Umschreibung oder Ersatzausstellung NT$1 000. Artikel 4: Jahresgebühr für Tabak- und Alkoholimporteure NT$6 000.
Der Antragsteller muss eine Kapitalgesellschaft mit dem Geschäftsgegenstand Tabak- oder Alkoholeinfuhr sein; zudem dürfen beim Antragsteller und beim Verantwortlichen keine Ausschlussgründe vorliegen (Artikel 16 und 17 des Tabak- und Alkoholverwaltungsgesetzes).
Die von der National Treasury Administration veröffentlichten Bearbeitungsfristen betragen 20 Tage für die Niederlassungsgenehmigung und 15 Tage für die Lizenz, für beide Stufen zusammen 35 Tage, zuzüglich der Zeit für die Eintragung der Firmengründung oder der Änderung des Geschäftsgegenstands; die Lizenz ist innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung zu beantragen.
Zu den allgemeinen Gebühren gehören die Überprüfung der Einrichtung, die Ausstellung von Lizenzen und jährliche Gebühren. Bei Einfuhren können außerdem Tabak- und Alkoholsteuer, Gesundheitszuschlag, Zölle und Mehrwertsteuer anfallen.
Nein. Tabak- und Alkoholimporteure müssen Kapitalgesellschaften sein, und ohne Lizenz eingeführte Tabak- und Alkoholwaren gelten als Schmuggelware. Für Reisende, die Waren für den Eigenbedarf mitbringen, gelten andere Regeln: Nach Artikel 11 der Verordnung über Anmeldung, Prüfung, Verzollung und Freigabe des Reisegepäcks einreisender Reisender beträgt die zollfreie Menge 1.5 Liter alkoholische Getränke (ab 18 Jahren) sowie 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 1 Pfund Tabak (ab 20 Jahren).
Informationen zum Verfahren finden Sie bei der National Treasury Administration unter nta.gov.tw/BOTAAA; nach Erhalt der Niederlassungsgenehmigung wird die Ausstellung der Lizenz über das „Online-Antragssystem für Lizenzen von Tabak- und Alkoholherstellern/-importeuren“ (gaze.nta.gov.tw) beantragt, mit Anmeldung über ein per E-Mail registriertes Konto.
Die Import-/Export-Geschäftsregistrierung und die Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure sind zwei verschiedene Dinge: Die Lizenz für Tabak- und Alkoholimporteure ist eine Branchengenehmigung, die Import-/Export-Geschäftsregistrierung beantragen im Ein- und Ausfuhrgeschäft tätige Unternehmen bei der Internationalen Handelsverwaltung des Wirtschaftsministeriums. Zuständige Behörden und Voraussetzungen sind unterschiedlich; klären Sie beides gesondert.
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Datenstand des Referenzindex: 2026-08-16
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- Amtliches Handbuch Handbuch zur Erhebung der Umsatzsteuer durch den Zoll law-out.mof.gov.tw
- Statistik / Weißbuch Statistik der vom Zoll erhobenen Abgaben (Zölle sowie die vom Zoll stellvertretend erhobene Umsatzsteuer und Warensteuer) web.customs.gov.tw