Zivilgesetzbuch|第 4 條|Rechtsangelegenheiten|Gesetz|In Kraft
第 一 章|法務部|v1.0
Inkrafttreten: 9999-12-31|Zuletzt geändert: 2021-01-20
Wird eine bestimmte Menge zugleich in Worten und Ziffern angegeben und stimmen Worte und Ziffern nicht überein, so sind, wenn das Gericht nicht feststellen kann, welche Angabe dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht, die Worte maßgeblich.